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   BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94   

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https://dejure.org/1996,2882
BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94 (https://dejure.org/1996,2882)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 (https://dejure.org/1996,2882)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1996 - 6 P 5.94 (https://dejure.org/1996,2882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Gutachten zu abstrakten beteiligtenunabhägigen Rechtsfragen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse für die Klärung der Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit wiederholter Kurzabordnungen im Zusammenhang mit dem Aufbau ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Gegenstand des Beschlußverfahrens, Mitbestimmungspflicht bei wiederholten Kurzabordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 55
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Daß ein Antragsteller - wie hier - von vornherein einen vom anlaßgebenden konkreten Vorgang losgelösten Antrag zu einer Rechtsfrage stellt, ist ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht verwehrt (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 6 P 19.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 90 und vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61).

    Eine solche Möglichkeit hat der Senat erwogen, wenn in einer für die Beschäftigten bedeutungsvollen sozialen Angelegenheit effektiver Rechtsschutz anders nicht zu gewähren wäre (Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 6 P 19.93 -).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 45.93

    Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Dagegen spricht vor allem, daß die wiederholte Kurzabordnungen begünstigenden Umstände im Zusammenhang mit dem Aufbau der Arbeitsverwaltung in den neuen Ländern (Freiwilligkeit der Abordnungen; geringe Attraktivität der neuen Länder für die Beschäftigten; nur begrenzter in Betracht kommender Personenkreis; Schwierigkeit langfristiger Bedarfsprognosen) auf eine Umstrukturierungssituation nicht oder jedenfalls nicht vergleichbar zutreffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 45.93 -).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Wie im Fall des Übergangs von einem - erledigten - konkreten Antrag zu einem abstrakten Antrag gilt dies aber auch hier nur, wenn sich diese Rechtsfrage zwischen den Beteiligten mit einer gewissen, mehr als nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - PersR 1995, 428, 429, vom 20. April 1995 - BVerwG 6 P 17.93 - und vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - PersR 1994, 213, 214).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Daß ein Antragsteller - wie hier - von vornherein einen vom anlaßgebenden konkreten Vorgang losgelösten Antrag zu einer Rechtsfrage stellt, ist ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht verwehrt (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 6 P 19.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 90 und vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Wie im Fall des Übergangs von einem - erledigten - konkreten Antrag zu einem abstrakten Antrag gilt dies aber auch hier nur, wenn sich diese Rechtsfrage zwischen den Beteiligten mit einer gewissen, mehr als nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - PersR 1995, 428, 429, vom 20. April 1995 - BVerwG 6 P 17.93 - und vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - PersR 1994, 213, 214).
  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Der erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz geänderte Antrag ist schon deshalb unzulässig, weil es den Beteiligten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 - PersR 1995, 209, 210 und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4) grundsätzlich verwehrt ist, ihre bisher gestellten Sachanträge in der Rechtsbeschwerdeinstanz abzuändern.
  • BVerwG, 28.12.1994 - 6 P 35.93

    Erstzuständige Personalvertretung - Antragsbefugnis - Abbruch des

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Der erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz geänderte Antrag ist schon deshalb unzulässig, weil es den Beteiligten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 - PersR 1995, 209, 210 und vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4) grundsätzlich verwehrt ist, ihre bisher gestellten Sachanträge in der Rechtsbeschwerdeinstanz abzuändern.
  • BVerwG, 20.04.1995 - 6 P 17.93

    Sperrwirkung einer gesetzlichen Ermessensvorschrift gegenüber einem

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 6 P 5.94
    Wie im Fall des Übergangs von einem - erledigten - konkreten Antrag zu einem abstrakten Antrag gilt dies aber auch hier nur, wenn sich diese Rechtsfrage zwischen den Beteiligten mit einer gewissen, mehr als nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - PersR 1995, 428, 429, vom 20. April 1995 - BVerwG 6 P 17.93 - und vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - PersR 1994, 213, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - PL 15 S 3539/20

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei einer wiederholten Verlängerung eines

    Es ist auch nach Erledigung des konkreten Falls zu bejahen, wenn vergleichbare Rechtsstreitigkeiten zwischen denselben Beteiligten künftig mit gewisser Wahrscheinlichkeit erneut entstehen können (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9; Senatsbeschlüsse vom 21.09.2016 - PL 15 S 251/16 -, Juris Rn. 19, und vom 18.06.2020 - PL 15 S 2247/19 -, Juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - PL 15 S 1235/15

    Auswahl der zur Freistellung zu benennenden Personalratsmitglieder

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren ist allerdings nur dann gegeben, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9).
  • VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10

    Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter

    Für sog. Globalanträge kann ein Feststellungsinteresse bestehen, obwohl das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren nicht der Erstattung von Gutachten zu abstrakten Rechtsfragen dient, deren aktuelle tatsächliche Bedeutung für die Beteiligten entfallen ist (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 6 P 5.94 -, PersR 1997, 113 = ZBR 1997, 124 = juris Rdnr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - PL 15 S 1080/16

    Rechtswidrigkeit der Verteilung der Freistellungsstunden für

    Ein Rechtsschutzinteresse für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren ist allerdings nur dann gegeben, wenn sich die streitige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 251/16

    Wählbarkeit des Beauftragten für Chancengleichheit zum Hauptpersonalrat

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren ist allerdings nur dann gegeben, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9; Senatsbeschluss vom 04.03.2016 - PL 15 S 1235/15 -, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - PL 15 S 565/16

    Beteiligung des Personalrats; Maßnahme i.S. eines Gesamtkonzepts; dauerhafte

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren ist allerdings nur dann gegeben, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, Juris).
  • VGH Hessen, 18.02.2010 - 22 A 2457/08

    Mitbestimmung bei Zielvereinbarung mit Schulleitung

    Zwar besteht für sog. Globalanträge mitunter ein Feststellungsinteresse, obwohl das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren nicht der Erstattung von Gutachten zu abstrakten Rechtsfragen dient, deren tatsächliche Bedeutung für die Beteiligten entfallen ist (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 6 P 5.94 -, PersR 1997, 113 = ZBR 1997, 124 = juris Rdnr. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2018 - 5 L 9/16

    Zur Freistellung von Personalratsmitgliedern

    Allerdings ist ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren immer dann gegeben, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - BVerwG 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beauftragten für Chancengleichheit von

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren ist allerdings nur dann gegeben, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2020 - PB 15 S 897/20

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei Gewährung von übertariflichen

    Es wird auch nach Erledigung des konkreten Falls bejaht, wenn vergleichbare Rechtsstreitigkeiten zwischen denselben Beteiligten künftig mit gewisser - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut entstehen können (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 6 P 5.94 -, ZfPR 1997, 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.09.2016 - PL 15 S 251/16 -, Juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 12.02318

    Beanspruchtes Mitbestimmungsrecht des ehemaligen Gesamtpersonalrats der

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 18 P 10.3002

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats;

  • VG Meiningen, 18.03.2004 - 3 P 50003/01

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht des Landes;

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